Basafer® Plus von COMPO EXPERT ist ein hochwirksames Eisenchelat (Fe-EDDHA) in Form eines 100 % wasserlöslichen Mikrogranulats. Es wurde speziell zur vorbeugenden und heilenden Behandlung von Eisenmangel und Eisenchlorose (Blattvergilbung) entwickelt.
Durch den hohen Anteil von 5 % der wirksamen Fe-EDDHA-Moleküle in Ortho-ortho-Stellung bildet das Produkt einen äußerst stabilen Eisenkomplex. Dieser bleibt über einen sehr weiten pH-Bereich (pH 2 bis 10) stabil. Basafer® Plus schützt das Eisen vor Festlegung im Boden und sichert die langanhaltende Verfügbarkeit für die Wurzelaufnahme – selbst auf extrem kalkreichen und alkalischen Standorten.
Anwendungshinweise
Die Anwendung kann trocken durch Streuen oder für eine schnellere Wirkung in Wasser gelöst über den Boden (z. B. per Tropfbewässerung oder Gießverfahren) erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Wegen der intensiven Eigenfärbung wird von einer Blattapplikation abgeraten.
1. Anwendung nach Kulturen (Boden- / Wurzelanwendung)
- Aprikose, Mirabelle, Kirsche, Pflaume: Neupflanzung bis Ertragsbeginn; Im Vollertrag (Aufwandmenge nach Mangelintensität anpassen).
- Pfirsich: Neupflanzung bis Ertragsbeginn; Im Vollertrag (Aufwandmenge nach Mangelintensität anpassen).
- Weinbau, Gemüsebau & Zierpflanzen: Aufwandmenge je nach Mangelintensität und Entwicklungsstadium anpassen (niedrigere Mengen für Vorbeugung/Jungpflanzen, höhere Mengen bei akuter Chlorose).
2. Zusatz zu Stammlösungen (Fertigation)
- Anwendung: Basafer® Plus kann Nährsalzen beigemischt werden, um den Eisengehalt zu erhöhen.
- Lagerung & UV-Schutz: Stammlösungen für Hydrokulturen möglichst durch Folienabdeckung vor direktem Sonnenlicht schützen, da UV-Strahlung den Zerfall der Chelatbindung beschleunigt. Nährlösungen nicht öfter als 2–3 Mal täglich umwälzen, um Oxidation zu vermeiden.
Technische Daten
- Inhalt: 6 % wasserlösliches Eisen (Fe)
- Chelatform: Davon 5 % ortho-ortho Fe-EDDHA
- Formulierung: Staubfreies Mikrogranulat (100 % wasserlöslich)
- Stabilitätsbereich: pH 2 bis pH 10
- Öko-Zulassung: Einsetzbar nach EU-Öko-Verordnung 2018/848