Organischer Dünger aus 100 % BIO-Wiesenklee aus regionalem und biologischem Anbau für die Anwendung in der Landwirtschaft sowie im Gemüse, Obst- und Gartenbau.
Produkthighlights
- Organischer Dünger aus 100 % aus BIO-Wiesenklee aus regionalem und biologischem Anbau 2,8 + 0,8 + 3,4
- Vegan
- Startdünger
- Auch für Jungpflanzen geeignet
- Für kräftiges Wachstum
- Wurzelstärkend
- Leichte Ausbringung
- Bodenaktivierend
Anwendung im Garten
Die Anwendung erfolgt im Zeitraum von März bis September. Wir empfehlen den Dünger stets in das Pflanzsubstrat einzuarbeiten. Der biovegane Dünger lässt sich bei der Saat ausstreuen oder beim Pflanzen unter die Erde mischen. Für üppiges Wachstum empfehlen wir nach ca. 6 Wochen eine Nachdüngung. Anschließend gut wässern. Ein gehäufter Esslöffel entspricht ca. 15 g Mini-Pells BIO Veggie Dünger. Die Mengenempfehlung reicht von 100 bis 350 g/m². Die folgenden Angaben stellen keinen exakten Bedarf dar, sondern verstehen sich als ungefähre Bedarfsempfehlungen für den Garten.
Verwendung im Freiland: ca. 120 g/m²
Obst und Ziergehölze: ca. 120 g/m²
Stein- und Kernobst: ca. 120-160 g/Baum
Gemüse im Beet: ca. 120-160 g/m² je nach Nährstoffbedarf
Geringer Nährstoffbedarf: Feldsalat, Radieschen, Erbsen, Bohnen, …
Mittlerer Nährstoffbedarf: Eissalat, Karotten, Kohlrabi, Gurken, …
Hoher Nährstoffbedarf: Tomate, Blumenkohl, Porree, Chinakohl, …
Balkon- und Kübelpflanzen - Düngung bei Neubepflanzung
Balkonblumen: ca. 6-7 g/Liter Pflanzsubstrat
entspricht ca. 144-168 g/Meter Balkonblumen
Kübelpflanzen: ca. 8 g/Liter Pflanzsubstrat
Balkon- und Kübelpflanzen - Nachdüngung
Bestehende Balkonblumen: ca. 4-5 g/Liter Pflanzsubstrat
entspricht ca. 100-120 g/Meter Balkonblumen
Bestehende Kübelpflanzen: ca. 5-6 g/Liter Pflanzsubstrat
- Alle Angaben ohne Gewähr -
Geeignet für den Bio-Landbau gemäß VO(EG)834/2007, VO (EG)764/2008 (AT) und 889/2008, Anhang 1 idgF. Anwendung in der Landwirtschaft sowie im Gemüse, Obst- und Gartenbau. Zugelassen für den Bioanbau. In der Aufwandsbemessung sind die jeweils gültigen Richtlinien für die sachgerechte Düngung des Fachbeirates für Bodenfruchtbarkeit und Bodenschutz beim BMLFWU zu berücksichtigen. Der Artikel entspricht der DüngemittelVO 2004, BGBI. II Nr. 100/04 idgF. Sämtliche Angaben und Hinweise basieren auf unseren Untersuchungen und sind als allgemeine Empfehlungen und Anregungen zu verstehen. Wir empfehlen die Eignung unserer Produkte durch Versuche zu prüfen. Basisland im Sinne der Verordnung (EU)Nr. 2019/515 ist Deutschland.
Hinweis zur sachgerechten Lagerung
Kühl und trocken lagern. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Bei Lagerung, Transport und Aufbringung sind notwendige Vorkehrungen zu treffen, um die Aufnahme durch Nutztiere zu vermeiden. Nach öffnen der Verpackung bitte wieder luftdicht verschließen. Keine Mischung mit Futtermitteln. Organisches Düngemittel unter Verwendung von tierischen Nebenprodukten - Zugang für Nutztiere zu den behandelten Flächen während eines Zeitraumes von mindestens 21 Tagen nach der Aufbringung verboten.
Nährstoffgehalt
pH-Wert (CaCI₂): 6,3
78 % Organische Substanz i.d. TS
2,8 % N – Gesamt Stickstoff
0,8 % P₂O₅ – Gesamt Phosphat
3,4 % K₂O – Gesamt Kaliumoxid
Bildquellen:Falter Naturprodukte